Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Pensionszimmern

1. Geschäftsbedingungen

 

Die Geschäftsbedingungen gelten für Zimmerreservierungen in der Pension und für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen. Sie gelten entsprechend auch für andere Räume und sonstige Flächen, die die Pension zur Verfügung stellt.

 

Auf Beherbergungsverträge sind neben den §§70ff.BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden.

 

2. Buchung

 

Angebote sind stets unverbindlich. Wird ein Pensionszimmer bestellt, zugesagt oder bereitgestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Reservierung oder Vereinbarung vom Gast mündlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax vorgenommen und von der Pension bestätigt worden ist. Die Bestätigung kann ebenfalls mündlich, telefonisch, per E-Mail, Fax oder auf Wunsch auch auf dem Briefweg erfolgen. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

 

3. Anreise

 

Ein Anspruch auf die Überlassung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten besteht nicht. Reservierungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Ein Rücktritt kann nur im Einverständnis mit der Pension und unter Berücksichtigung der Regelungen Ziffer 1,3 und 4 dieser AGB erfolgen. Reservierte Zimmer stehen am Ankunftstag ab 14 Uhr und am Abreisetag bis 11 Uhr zur Verfügung. Die Pension ist berechtigt, reservierte Zimmer nach 18 Uhr anderweitig zu vergeben, es sei denn, dass ausdrücklich eine Spätanreise vereinbart wurde. Wird das Zimmer am Abreisetag länger als die o.g. Abreisezeit belegt, kann die Pension einen weiteren Tag Logis belasten

 

4. Parkplätze

 

Parkplätze können kostenlos genutzt werden. Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Pensionsgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

5. Preise und Zahlung

 

Rechnungen sind grundsätzlich nach Erhalt in bar oder aber auf das auf der Rechnung stehende Konto zu überweisen. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. Eine Prospekt- oder Internethaftung ist ausgeschlossen.

 

6. Stornobedingungen

 

Eine Stornierung hat grundsätzlich schriftlich (per E-Mail, Brief oder Fax) zu erfolgen. Die zu berechnenden Gebühren für die Stornierung von Pensionszimmern sind wie folgt gestaffelt:

 

Stornierung

vor dem 31. Tag der Anreise/Mietbeginn                 kostenfrei

vom 30. bis zum 15. Tag vor dem Anreisetag                       30%

vom 14. bis zum 8. Tag vor dem Anreisetag                         60%

vom 7. bis 1. Tag vor dem Anreisetag                                     80%

ab dem Anreisetag                                                                    100%

des gesamten Rechnungsbetrages.

 

7. Schlussbestimmungen

 

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Pension. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Pension haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art. Die Haftung der Pension wird ausdrücklich auf die in der gesetzlichen Betriebshaftpflicht versicherten Risiken beschränkt und eine darüberhinausgehende Haftung ausgeschlossen.

 

8. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem vereinbarten Zweck am nächsten kommen.

 

Stand 01.09.2018